AGB
Die Tabea Wallin & Philipp Vondenhoff Gbr -verbali- , Flinger Broich 18, 40235 Düsseldorf (nachfolgend „verbali“) ist Betreiber der Website www.verbali.de (nachfolgend „verbali“).
verbali ermöglicht Interessenten (nachfolgend „Brands“), die Erstellung von Video-Clips (nachfolgend „Video“) in Auftrag zu geben und das zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung hieran zu erwerben. Diese Videos dienen insbesondere zu Zwecken der Online-Vermarktung von Brands bzw. dessen Produkten im Rahmen von Social Media und anderen Aktivitäten.
Für die Erstellung eines Videos erteilt die Brand einen Auftrag an verbali. verbali wird für die Erstellung des Videos einen externen Anbieter unterbeauftragen (nachfolgend „Creator“).
Vor verbindlicher Vergabe des Auftrages an verbali kann die Brand eine Auswahl treffen, welcher Creator mit der Erstellung des Videos durch verbali unterbeauftragt werden soll. Hierfür wird die Brand eine Beschreibung des Auftrages erstellen (nachfolgend „Briefing“) und dem Team von verbali zusenden.
Die über verbali angebundenen Creator können das Briefing einsehen und sich für die Erstellung des Videos bewerben. Hierfür wird der Creator eine digitale Bewerbung erstellen. Diese wird verbali an die Brand weiterleiten.
Die Brand erteilt nachfolgend verbali den Auftrag, das Video durch Unterbeauftragung des ausgewählten Creator erstellen zu lassen. verbali wird dem ausgewählten Creator einen Auftrag zur Erstellung des Videos gemäß Briefing sowie weiterer Vorgaben in eigener Verantwortung erteilen.
Nach Erstellung des Videos durch den Creator wird dieser das Video dem Team von verbali schicken und verbali sowie der Brand zugängig machen.
Der Zugang von Creator und Brand (nachfolgend zusammen „Nutzer“) zu verbali erfolgt durch die Eröffung eines Nutzerkontos auf verbali.de (nachfolgend „Account“) unter Angabe der hierfür erforderlichen Informationen. Im Rahmen der Eröffnung des Accounts müssen die Nutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung von verbali akzeptieren. Nach Eröffnung des Accounts können die Nutzer die Funktionalitäten von verbali in Anspruch nehmen.
1. Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von verbali regeln das Rechtsverhältnis zwischen verbali und den Nutzern. Insoweit gelten ausschließlich diese AGB sowie gegebenenfalls individuell getroffene Vereinbarungen zwischen verbali und dem jeweiligen Nutzer.
(2) Verwendet ein Nutzer eigene Geschäftsbedingungen und weichen diese von diesen AGB ab, so haben diese AGB Vorrang, auch wenn verbali den Geschäftsbedingungen des Nutzers nicht ausdrücklich widersprochen hat.
(3) Bezüglich der verschiedenen Vertragsdokumente (vgl. Abs. 2) gilt folgende Geltungsreihenfolge:
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Ggfs. bestehende individuelle Vereinbarungen
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diese AGB
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Leistungsgegenstand
(1) verbali erstellt gemäß Auftrag (Briefing) der Brand das Video und überlässt der Brand das zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht hieran gegen Zahlung einer Gebühr gemäß Ziffer 6.
(2) verbali räumt der Brand die Möglichkeit ein, für die Erstellung des Videos durch verbali einen bestimmten Creator zu benennen.
(3) verbali ist nicht verpflichtet, die Beauftragung durch die Brand anzunehmen.
2. Vertragsabschluss
(1) Durch Verwendung der auf verbali hierfür vorgesehenen Anfragefunktion (Betätigung des „Anfrage-Buttons“) gibt die Brand ein verbindliches Angebot zur Erstellung eines dem Briefing entsprechenden Videos an verbali ab und erkennt die Geltung dieser AGB für den dem Angebot zugrundeliegenden Auftrag an.
(2) Der verbindliche Abschluss des Vertrages erfolgt durch Zusendung einer Bestätigung von verbali per Mail an die Brand. Der Vertrag kommt mit dem in der Bestätigung enthaltenen Inhalten einschließlich der in diesen AGB festgelegten Bedingungen zustande (Werklieferungsvertrag).
(3) verbali ist zur Annahme des Angebotes der Brand nicht verpflichtet.
3. Auftragsvergabe durch verbali; Unterbeauftragung
(1) Die Unterbeauftragung eines Creators durch verbali erfolgt durch verbali und kann nicht durch die Brand unmittelbar erfolgen.
(2) Die Spezifikation des durch den Creator zu erstellende Video erfolgt auf Grundlage des Briefings. Der Creator hat die Erstellung des Videos zusätzlich nach von verbali gemachten Auflagen und Anweisungen zu erstellen. Hierzu gehören insbesondere
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Laufzeit
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Liefertermin
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Allgemeine Gestaltungsanforderungen
(3) Creator wird den fertigen Content verbali über einen wetransfer link zur Verfügung stellen.
(4) Creator tritt mit Auftragsannahme das zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung des Video an verbali ab. Creator versichert, dass das an verbali gelieferte Video nicht durch Rechte Dritter belastet ist.
(5) Creator erhält für die Erstellung des Video die im Auftrag festgehaltene Vergütung zu den dort genannten Bedingungen. Der Vergütungsanspruch entsteht durch Abnahme des Video durch verbali.
4. Der Start als Creator
(1) Um freiberuflich als Creator für verbali zu arbeiten, muss jeder Nutzer einen Personalbogen zur Verfügung stellen und die hierbei geforderten Angaben machen. Die Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Der Creator bestätigt damit, dass er ein Kleingewerbe beschäftigt und seine Steuern ordnungsgemäß beim zuständigen Finanzamt abführt. Er ist also dazu befugt Rechnungen zu schreiben, die seine Steuernummer beinhalten.
(2) Der Creator muss unbeschränkt geschäftsfähig (mindestens 16 Jahre alt) sein.
5. Vergütung von verbali
(1) Mit Erstellung des Briefings schuldet die Brand eine Anzahlung. Die Höhe der Anzahlung ist der diesen AGB beigefügten Preistabelle zu entnehmen. Die Anzahlung gemäß Preistabelle ist zzgl. gesetzlicher USt geschuldet.
(2) Mit Abschluss des Vertrages gem. Ziffer 3 wird eine einmalige Gebühr für die Erstellung des von der Brand in Auftrag gegebenen Videos und die Übertragung des zeitlich unbefristeten Rechts zur Nutzung des Videos durch die Brand geschuldet. Die Höhe der Gebühr berechnet sich entsprechend der diesen AGB beigefügten Priestabelle zzgl. gesetzlicher USt. Die Zahlung dieser Gebühr erfolgt durch Verrechnung der Anzahlung nach Abs. 1.
(3) Soweit die Gebühr die Anzahlung betragsmäßig übersteigt, ist der Differenzbetrag durch die Brand an verbali zu zahlen. Die Zahlung erfolgt mittels Überweisung an das unten aufgeführte Geschäftskonto von verbali
(4) verbali wird in den Fällen der Abs. 1 und 2 eine den Vorschriften des § 14 UStG entsprechende Rechnung erstellen. Die Rechnung wird elektronisch zur Verfügung gestellt oder auf Wunsch in Papierform zugeleitet. In letzterem Fall können dem Nutzern hierfür Kosten in Rechnung gestellt werden.
(5) Die von der Brand geschuldeten Anzahlungen oder Gebühren sind jeweils sofort zur Zahlung fällig.
6. Aufrechnung
Die Aufrechnung durch den Nutzern ist ausgeschlossen, vorbehaltlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen nach § 309 Nr. 3 BGB.
7. Allgemeine Verhaltenspflichten
(1) Sämtliche Nutzer sind verpflichtet,
a) bestehende gesetzliche Vorgaben, einschließlich des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Datenschutzgesetzes der Europäischen Union (DS-GVO) sowie behördliche Anordnungen einzuhalten,
b) bei der Verwendung von verbali nur Produkte und Dienstleistungen zu bewerben, zu deren Angebot oder Verbreitung sie gesetzlich befugt sind, dabei die Persönlichkeitsrechte Dritter zu wahren, keine Angaben oder Äußerungen zu tätigen oder Daten und Inhalte zu verbreiten, die gegen die guten Sitten verstoßen (insbesondere Verherrlichung von Gewalt) oder Personen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität diskriminieren,
c) manipulative Verhaltensweisen zu unterlassen,
d) die übrigen in diesem AGB, dem Kaufvertrag und den AGB für Verbali.de festgelegten Pflichten einzuhalten und
e) vergebene Zugangsdaten nur durch den jeweils Berechtigten zu nutzen und diese nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
8. Rücktritt vom Vertrag
verbali behält sich das Recht vor, aus folgenden Gründen vom Vertrag zurückzutreten:
a. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der allgemeinen Verhaltenspflichten nach Ziffer 8 durch die Brand
b. Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung nach Ziffer 13
9. Gewährleistung
(1) Die Brand hat vor Abgabe des Angebotes nach Ziffer 3 Abs. 1 überprüft, dass die Spezifikationen des Video gemäß Briefing seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen.
(2) verbali gewährleistet, dass die Spezifikationen des Briefings erfüllt werden.
(3) Soweit die Spezifikationen nach Abs. 2 eingehalten sind, steht es im freien Ermessen von verbali, das gelieferte Video nach den Wünschen von Marke zu verändern oder weiterzubearbeiten. Überarbeitungsschleife ist einmal kostenlos; kostenlos Creator austauschen als Ermessen; verbali wird dies insbesondere dann in Betracht ziehen, wenn im Video Gestaltungsmittel gewählt werden, die die Brand oder das im Video beworbene Produkt in einer für Marke offensichtlich nicht zumutbaren Weise darstellen.
10. Verletzung von Rechten Dritter
(1) Eine Haftung von verbali für die Verletzung von Rechten Dritter ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch verbali zu vertreten ist oder das vertragsgegenständliche Produkt durch den Nutzer außerhalb der vertraglichen Bestimmungen genutzt wurde.
(2) Der Nutzer hat verbali von solchen Schäden freizuhalten, die durch die Verletzung von Rechten Dritter entstehen und durch den Nutzer zu vertreten sind.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, bei Kenntnis einer möglicherweise bestehenden Verletzung von Rechten Dritter durch verbali dies umgehend verbali mitzuteilen.
(4) Wird die Verletzung von Rechten Dritter Gegenstand eines Gerichtsverfahrens, wird der Nutzer gegenüber verbali die Streitverkündung erklären. Der Nutzer und verbali werden sich gemeinschaftlich gegen den geltend gemachten Anspruch verteidigen und sich hierbei gegenseitig unterstützen. Der Nutzer verpflichtet sich, über das Gerichtsverfahren sowie dessen Ausgang gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
(5) Die Haftung für die Verletzung von Rechten Dritter ist beschränkt auf die Haftung innerhalb der Europäischen Union auf den Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung.
11. Haftung und Verantwortlichkeit
(1) Die Haftung für Schäden jedweder Art aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
(2) Die Haftung bei Vorsatz ist unbeschränkt.
(3) Bei grober Fahrlässigkeit haftet verbali in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden.
(4) Bei fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet (sog. Kardinalpflicht), ist der Haftungsumfang auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden, maximal in Höhe des Nettoauftragsvolumens eines durchschnittlichen Vertragsjahres begrenzt.
(5) In allen anderen Fällen fahrlässiger Pflichtverletzungen ist die Haftung ausgeschlossen.
(6) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.
(7) Die Haftung für Verschulden Dritter ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich bei den Dritten um solche Parteien, deren Leistung sich verbali zur Erbringung ihrer vertraglichen Leistungspflichten bedient. Der Begriff Dritte im Sinne dieser Regelung umfasst insbesondere auch Aussteller und Besucher.
(8) Soweit ein Anspruch des Nutzern gegenüber Dritten besteht, tritt ein Haftungsanspruch des Nutzern gegenüber verbali in der Weise zurück, dass der Nutzer zunächst den Schaden gegenüber dem Dritten geltend machen muss. Verbali wird eigene Ansprüche gegenüber Dritten, die für die Durchsetzung der Ansprüche des Nutzern diesen gegenüber notwendig sind, an den Nutzern abtreten.
(9) verbali bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Nutzer hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik. Für die Datensicherung gilt dies jedoch nur, wenn und soweit diese nicht gemäß den vertraglichen Vereinbarungen Bestandteil der Vertragsleistungen sind.
12. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, Informationen, die ihnen im Rahmen der Nutzung bzw. des Betriebs von Produkten bekannt geworden sind, vertraulich zu behandeln. Dies gilt nicht für
a) die nach dem Lizenzvertrag, einschließlich seiner Anlagen, ausdrücklich offengelegt werden dürfen;
b) die den Parteien unabhängig von der Nutzung bzw. dem Betrieb bekannt waren oder bekannt wurden;
c) sofern und soweit deren Offenlegung aus gesetzlichen Gründen oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung erforderlich ist;
d) sofern sie an Mitarbeiter oder Organe der Parteien oder Berater der Parteien weitergegeben werden, die ihrerseits einer vergleichbaren Vertraulichkeitsvereinbarung oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen;
e) sofern und soweit die Partei, aus deren Sphäre die Informationen stammt, der Offenlegung schriftlich zugestimmt hat;
f) sofern und soweit diese erforderlich sind, um Rechte und Pflichten aus diesem Lizenzvertrag durchzusetzen oder zu schützen.
13. Monitoring
verbali ist befugt, zur Sicherstellung von gesetzlichen Anforderungen und Anordnungen von Behörden oder Gerichten die Nutzung von Produkten zu monitoren. verbali ist weiter berechtigt, jede Maßnahme zu ergreifen, die erforderlich ist, um gesetzlichen Anforderungen und Anordnungen von Behörden oder Gerichten nachzukommen.
14. Schutz der Rechte von verbali
Den Nutzern ist es untersagt,
a) Urheberrechts-, Brands oder Eigentumszeichen von verbali außerhalb der vertraglichen Berechtigung zu nutzen,
b) diese zu entfernen, verändern oder zu verdecken oder
c) Produkte zu verändern einschließlich von Produkten oder Bestandteilen von Produkten, die durch Dritte geliefert werden.
d) Kommt die Kontaktaufnahme zwischen Marke und Creator über die Verbali Plattform zustande, ist es den Brands untersagt, für selbigen Auftrag außerhalb der Plattform Kontakt zum jeweiligen Creator aufzunehmen. Dies führt zur Sperrung des Brandsaccounts und wird seitens verbali auf Abmahnfähigkeit überprüft.
15. Änderungen der AGBs
(1) Sofern verbali Änderungen an den AGB vornimmt, werden Nutzern bei Nutzung von Produkten aufgefordert, diesen Änderungen zuzustimmen. Die Zustimmung durch einen Nutzer gilt als Zustimmung des Nutzern, für den der Nutzer registriert ist; sofern für einen Nutzer mehrere Nutzer registriert sind, gilt die erste Zustimmung eines registrierten Nutzers als die maßgebliche Zustimmung.
16. Datenschutz
(1) Soweit verbali im Zuge der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet, für die verbali nicht verantwortliche Stelle ist, oder ein Zugriff auf solche personenbezogenen Daten nicht ausgeschlossen werden kann, schließen die Vertragspartner vorab eine den jeweils einschlägigen gesetzlichen Anforderungen genügende Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung.
(2) verbali darf den Nutzern ab Vertragsabschluss als ReferenzNutzern nennen.
(3) verbali behält sich vor, bestimmte Funktionalitäten ohne bestehenden AV zu sperren.
17. Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
(2) Die Abretung von Ansprüchen gegenüber verbali durch den Nutzern ist, vorbehaltlich des § 354a HGB, nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der verbali möglich.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder diese Vereinbarung eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf.